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Channel: Kommentare zu: Schluss mit Urlaub?!? – Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zurückrufen?
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Von: Carsten

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Habe heute nach bereits 2 Wochen Arbeit einen Arbeitsvertrag erhalten, der zum Urlaubsrecht folgendes beinhaltet

Ich zitiere

„…Die Mitarbeiterin erhält Urlaub nach den jeweiligen betrieblichen Regelungen (keine beigefügte aktuelle Regelung) Bei der Urlaubsgewährung werden zunächst gesetzliche Urlaubsansprüche erfüllt. Während der Urlaubszeit darf die Mitarbeiterin keine Nebentätigkeit ausüben. Die Mitarbeiterin ist verpflichtet, auf Weisung der Firma den Urlaub zu unterbrechen oder zu verschieben, den daraus entstandenen Schaden trägt die Firma.
Der Urlaubsanspruch, der den gesetzlichen Urlaubsanspruch übersteigt, verfällt zum 31. März des Folgejahres….“

Das besagt, dass – wenn ich die mündlich zugesagten 36 Tage inklusive Samstag also nicht genehmigt bekomme, ich auch keinen Anspruch darauf habe, sondern eben nur auf 20 Tage.

Eine absolut dem Arbeitsrecht widersprechende Regelung ist eh das mit der Unterbrechung


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